Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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31.07.2025 Liquidationsschlussbilanz zum Geschäftsjahr vom 07.06.2022 bis zum 06.06.2023
04.10.2023 Liquidationseröffnungsbilanz hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 07.06.2022 bis zum 07.06.2022
04.10.2023 Liquidationseröffnungsbilanz hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 07.06.2022 bis zum 07.06.2022
28.09.2023 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 06.06.2022
28.09.2023 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 06.06.2022
15.06.2022
Liquidation
06.05.2022 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
06.05.2022 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 07.05.2020 bis zum 31.12.2020
06.05.2022 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
06.05.2022 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 07.05.2020 bis zum 31.12.2020
16.06.2020
Neueintragungen